american motors AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

LIEFER- UND VERKAUFSBEDINGUNGEN FÜR NEUE UND GEBRAUCHTE KRAFTFAHRZEUGE

1. Allgemeines
1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag - soweit nicht die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes zur Anwendung kommen - wird örtlich das sachlich zuständige Gericht am Firmensitz der Fa. "American Motors" als zuständig vereinbart. Diese Zuständigkeitsvereinbarung gilt auch für Rechtsgeschäfte zwischen Verkäufer und Käufer, bei denen der Käufer zum Zeit- punkt der Klage im Inland keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort hat.
2. Eine Übertragung von Rechten aus diesem Vertrag ist nur mit Zustimmung des Verkäufers bzw. der Fa. "American Motors" möglich.
3. Etwaige Angaben über Gewichte, Abmessungen, Zahl der Pferdestärken, KW, Baujahr, Type, Betriebsstoffverbrauch und anderem, auch über die Dauer und das Maß der Benutzung sind nur als annähernde Angaben zu betrachten.

2. Lieferfristen
1. Als Lieferzeit bei Bestellungen aus den USA/Kanada gelten grundsätzlich 8 Wochen (48 Arbeitstage) als vereinbart.
2. Die Lieferzeit erstreckt sich in folgenden Fällen auf 16 Wochen (96 Arbeitstage): bei Werksbestellung, bei Ausfall der 1.Lieferung, wenn durch den Verkäufer der Nachweis erbracht wird, daß die Verzögerung auf "Höhere Gewalt" zurückzuführen ist, wobei dies auch das Risiko des Transports bis Graz (Zolllager) beinhaltet und somit eine neue Bestellung seitens des Verkäufers erfordert.

3. Übergabe bzw. Übernahme des Fahrzeuges
1. Der Ort der Übergabe bzw. Übernahme des Fahrzeuges ist der Firmensitz des Verkäufers oder das von ihm bezeichnete Auslieferungslager.
2. Der Käufer hat das Fahrzeug zum vereinbarten Liefertermin am oben bezeichneten Ort abzuholen.
3. Mit dem Zeitpunkt des fruchtlosen Ablaufs der Übernahmsfrist von 10 Tagen bzw. im Falle der Übergabe bzw. Übernahme des Fahrzeuges geht die im Besitze des Fahrzeuges verbundene Last und Gefahr auf den Käufer über. Der Verkäufer haftet nach fruchtlosem Ablauf der Übernahmsfrist nicht für Beschädigung oder Verlust des Fahrzeuges, es sei denn, daß die Beschädigung oder der Verlust von ihm oder einer Person, für die er auf Grund gesetzlicher Bestimmungen einzustehen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde.
4. Für den Fall der nicht rechtzeitigen Abnahme des Fahrzeuges ist der Verkäufer berechtigt, ein ortsübliches Standgeld und eine angemessene Aufwandsentschädigung zu verrechnen.
5. Punkt 3.4. findet keine Anwendung, sollte die Fa. American Motors in diesem Vertrag als Käufer (Eintauschgeschäft) auftreten.
6. Offene Mängel sind sofort zu rügen.

4. Auflösung des Kaufvertrages bzw. Rücktritt vom Vertrag
1. Erfüllt ein Teil den Vertrag nicht oder kommt mit seiner bedungenen Leistung in Verzug, ist der andere Vertragsteil berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Kaufvertrag zurückzutreten.
2. Bei Nichterfüllen des Vertrages durch den Verkäufer und daraus begründetem Rücktritt des Käufers sowie bei unbegründetem Rücktritt des Verkäufers hat der Verkäufer eine etwa erhaltene Anzahlung zuzüglich einer Verzinsung in der Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank innerhalb von 14 Tagen an den Käufer zurückzuerstatten und kann keine Kosten verrechnen.
3. Bei Nichterfüllen des Vertrages durch den Käufer und hieraus begründetem Rücktritt des Verkäufers sowie bei unbegründetem Rücktritt des Käufers vom Vertrag ist der Verkäufer berechtig, sowohl 30% des Kaufpreises als Stornogebühr zu verlangen, als auch Schadenersatz in der jeweils nachweisbaren Höhe geltendzumachen.
4. Bei Annahmeverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, über den Kaufgegenstand frei zu verfügen und an seiner Stelle einen gleichartigen Kaufgegenstand zu liefern, was demzufolge eine neue Lieferfrist von 8 Wochen, beginnend mit dem fruchtlosem Verstreichen der 10-tägigen Abnahmefrist, nach sich zieht.
5. Bei Finanzierung des Kaufgegenstandes durch ein Kredit - oder Leasinginstitut muß die Finanzierungszusage innerhalb einer Woche ab Antragsstellung beim Verkäufer eingelangt sein, ansonsten der Verkäufer über den Kaufgegenstand frei verfügen kann.
6. Die Punkte 4.3. - 4.5. finden ausdrücklich keine Anwendung, sollte die Fa. "American Motors" als Käufer (Eintauschgeschäft) auftreten.

5. Kaufpreis
1. Zahlungen des Käufers werden zuerst auf Nebenspesen, dann auf Zinsen und zuletzt auf Kapital verrechnet.
2. Das Recht des Käufers, seine Kaufpreisschuld durch Aufrechnung von Gegenforderungen aufzuheben, wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Verkäufers oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Käufers stehen, die gerichtlich festgestellt oder die vom Verkäufer anerkannt worden sind.
3. Der Betrag ist rein netto; eventueller Rabatt, Skonto sind bereits berücksichtigt.
4. Der vereinbarte Kaufpreis erhöht sich im Fall von Steuer - und Zollerhöhungen oder werksseitigen Preisänderungen um deren Ausmaß.

6. Gewährleistung
1. In allen Fällen der Gewährleistung kann sich der Verkäufer von den Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf Preisminderung dadurch befreien, daß er in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauscht oder im Falle des Preisminderungsanspruches in angemessener Frist in einer für den Käufer zumutbaren Weise eine Ver- besserung durchführt oder das Fehlende nachträgt. Im Falle der Wandlung und der dadurch bedingten Rückstellung des Kraftfahrzeuges durch den Käufer hat dieser dem Verkäufer eine angemessene Abgeltung für die Benützung zu leisten.
2. Gewährleistungsansprüche sind ausschließlich beim Verkäufer oder dessen namhaft gemachten Vertragswerkstätte geltend zu machen und sind an eine Dauer von 6 Monaten gebunden. Im übrigen gelten die Bestimmungen des KSchG

7. Garantiebestimmungen
1. Bei Neufahrzeugen gelten die Garantie und die daraus resultierenden Bestimmungen des jeweiligen Herstellers.
2. Sollte vom Hersteller, aus welchen Gründen immer, keine Garantie erfolgen, so gewährt der Verkäufer im Rahmen seiner Garantiebestimmungen (ein Jahr oder 50.000 km) Garantie, beginnend mit dem Kauf des Fahrzeuges (lt. Kaufvertrag). Garantieansprüche sind ausschließlich bei einer vom Verkäufer namhaft gemachten Vertragswerkstätte geltend zu machen.

8. Eigentumsvorbehalt
1. Für den Fall, daß der Kaufgegenstand vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises an den Verkäufer ausgefolgt werden sollte, bleibt er bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises samt Nebenspesen im Eigentum des Verkäufers. Der Kaufgegenstand ist vom Käufer auf seine Kosten gegen die in der Vollkaskoversicherung bezeichneten Risken zu versichern. Im Falle der Fremdfinanzierung des Kaufgegenstandes ist der Verkäufer berechtigt, seinen Eigentumsvorbehalt an ein Kredit -oder Leasingunternehmen abzutreten.
2. Soweit von irgend jemand anderem auf den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufgegenstand gegriffen werden sollte, hat der Käufer den Vorbehaltseigentümer sofort zu verständigen.

9. Betriebsvorschrift - Wartung - Service
Zur Erhaltung des Kaufgegenstandes und dessen Betriebsfähigkeit und damit verbundenen eventuellen Garantieansprüchen ist die Einhaltung der werksmäßig vorgesehenen Betriebsvorschrift sowie Wartung und Servicearbeiten Voraussetzung. Bei US- Fahrzeugen kann der Tachometer Meilenangaben und das Radio US- Frequenzen aufweisen.

Diese Liefer- und Verkaufsbedingungen wurden ausdrücklich zur Kenntnis genommen!

LIEFER - UND VERKAUFSBEDINGUNGEN FÜR NEUE/GEBRAUCHTE KFZ -TEILE

1. Allgemeines
1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag - soweit nicht die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes zur Anwendung kommen - wird örtlich das sachlich zuständige Gericht am Firmensitz des Verkäufers als zuständig vereinbart.

2. Der Verkäufer erklärt, daß er rechtmäßiger Eigentümer des Verkaufsgegenstandes ist und in der Verfügungsberechtigung weder aus verwaltungsrechtlichen noch aus privatrechtlichen Gründen beschränkt ist.

3. Der Käufer nimmt zur Kenntnis und bestätigt durch seine Unterschrift, daß der Verkaufsgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers bleibt.

4. Dieser Auftrag ist ausnahmslos erst dann rechtsgültig, wenn er von beiden Vertragspartnern ordnungsgemäß unterzeichnet ist, wobei seitens der Fa. "American Motors" zur Rechtsgültigkeit die Firmenstampiglie erforderlich ist.

5. Der Käufer bestätigt das Geschäft selbst angebahnt bzw. in den Geschäftsräumlichkeiten des Verkäufers abgeschlossen zu haben.

6. Der Käufer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, daß lt umseitigen Auftrag seinerseits eine verbindliche Abnahmeverpflichtung besteht.

7. Der vereinbarte Kaufpreis erhöht sich im Fall von Steuer - und Zollerhöhungen oder werksseitigen Preisänderungen (bei Neuteilen) um deren Ausmaß.

8. Offene Mängel sind sofort (max. 3 Tage) nach Erhalt der Ware zu rügen.

2. Kaufpreis
1. Die Bezahlung des vollen Kaufpreises erfolgt bei Abholung durch den Käufer in bar oder bei Zusendung mittels Nachnahmeauftrag.

2. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, daß die Überweisung der lt Vereinbarung vorgesehenen Anzahlung einen integrierten Bestandteil und Bedingung des Auftrages darstellt.

3. Das Recht des Käufers, seine Kaufpreisschuld durch Aufrechnung von eventuellen Gegenforderungen aufzuheben, wird ausgeschlossen.

3. Lieferzeit
1. Die Lieferzeit beträgt grundsätzlich 4 Wochen (20 Arbeitstage) bzw.je nach Vereinbarung.

2. Die Lieferzeit beginnt mit Erhalt des unterfertigten Lieferauftrages bzw. mit Erhalt der vereinbarten Anzahlung.

3. Bei nicht termingerechter Lieferung seitens des Verkäufers ist der Käufer berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.

4. Gewährleistung
1. In allen Fällen der Gewährleistung kann sich der Verkäufer von den Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf Preisminderung dadurch befreien, daß er in angemessener Frist die nachweislich mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauscht.

2. Der Käufer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, daß bei Bestellungen von Ersatzteilen an den Verkäufer keine wie immer gearteten Forderungen gestellt werden können, wenn sich durch mangelnde bzw. falsche Angaben seitens des Käufers die gelieferte Ware als unbrauchbar erweist.

3. Bei Gebrauchtteilen, die als solche deklariert sind und bereits in Verwendung sind, kann keine Gewährleistung bzw. Garantie gewährt werden.

4. Bei mechanischen und technischen Teilen, die durch unsachgemäßen Einbau bzw. Betrieb unbrauchbar und/oder defekt werden, wird seitens des Verkäufers jedwege Gewährleistung ausgeschlossen, wobei im Zweifelsfalls der Nachweis des(r) ordnungsgemäßen Einbaus/Verwendung dem Käufer obliegt.

Anmerkung: Diese Liefer - und Verkaufsbedingungen wurden ausdrücklich zur Kenntnis genommen!