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1. Allgemeines
1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag - soweit
nicht die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes zur Anwendung
kommen - wird örtlich das sachlich zuständige Gericht am Firmensitz
der Fa. "American Motors" als zuständig vereinbart. Diese
Zuständigkeitsvereinbarung gilt auch für Rechtsgeschäfte zwischen
Verkäufer und Käufer, bei denen der Käufer zum Zeit- punkt der Klage
im Inland keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt oder
Beschäftigungsort hat.
2. Eine Übertragung von Rechten aus diesem Vertrag ist nur mit Zustimmung
des Verkäufers bzw. der Fa. "American Motors" möglich.
3. Etwaige Angaben über Gewichte, Abmessungen, Zahl der Pferdestärken,
KW, Baujahr, Type, Betriebsstoffverbrauch und anderem, auch über
die Dauer und das Maß der Benutzung sind nur als annähernde Angaben
zu betrachten.
2. Lieferfristen
1. Als Lieferzeit bei Bestellungen aus den USA/Kanada gelten grundsätzlich
8 Wochen (48 Arbeitstage) als vereinbart.
2. Die Lieferzeit erstreckt sich in folgenden Fällen auf 16 Wochen
(96 Arbeitstage): bei Werksbestellung, bei Ausfall der 1.Lieferung,
wenn durch den Verkäufer der Nachweis erbracht wird, daß die Verzögerung
auf "Höhere Gewalt" zurückzuführen ist, wobei dies auch
das Risiko des Transports bis Graz (Zolllager) beinhaltet und somit
eine neue Bestellung seitens des Verkäufers erfordert.
3. Übergabe bzw. Übernahme des Fahrzeuges
1. Der Ort der Übergabe bzw. Übernahme des Fahrzeuges ist der Firmensitz
des Verkäufers oder das von ihm bezeichnete Auslieferungslager.
2. Der Käufer hat das Fahrzeug zum vereinbarten Liefertermin am
oben bezeichneten Ort abzuholen.
3. Mit dem Zeitpunkt des fruchtlosen Ablaufs der Übernahmsfrist
von 10 Tagen bzw. im Falle der Übergabe bzw. Übernahme des Fahrzeuges
geht die im Besitze des Fahrzeuges verbundene Last und Gefahr auf
den Käufer über. Der Verkäufer haftet nach fruchtlosem Ablauf der
Übernahmsfrist nicht für Beschädigung oder Verlust des Fahrzeuges,
es sei denn, daß die Beschädigung oder der Verlust von ihm oder
einer Person, für die er auf Grund gesetzlicher Bestimmungen einzustehen
hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde.
4. Für den Fall der nicht rechtzeitigen Abnahme des Fahrzeuges ist
der Verkäufer berechtigt, ein ortsübliches Standgeld und eine angemessene
Aufwandsentschädigung zu verrechnen.
5. Punkt 3.4. findet keine Anwendung, sollte die Fa. American Motors
in diesem Vertrag als Käufer (Eintauschgeschäft) auftreten.
6. Offene Mängel sind sofort zu rügen.
4. Auflösung des Kaufvertrages bzw. Rücktritt vom Vertrag
1. Erfüllt ein Teil den Vertrag nicht oder kommt mit seiner bedungenen
Leistung in Verzug, ist der andere Vertragsteil berechtigt, unter
Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Kaufvertrag zurückzutreten.
2. Bei Nichterfüllen des Vertrages durch den Verkäufer und daraus
begründetem Rücktritt des Käufers sowie bei unbegründetem Rücktritt
des Verkäufers hat der Verkäufer eine etwa erhaltene Anzahlung zuzüglich
einer Verzinsung in der Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Österreichischen
Nationalbank innerhalb von 14 Tagen an den Käufer zurückzuerstatten
und kann keine Kosten verrechnen.
3. Bei Nichterfüllen des Vertrages durch den Käufer und hieraus
begründetem Rücktritt des Verkäufers sowie bei unbegründetem Rücktritt
des Käufers vom Vertrag ist der Verkäufer berechtig, sowohl 30%
des Kaufpreises als Stornogebühr zu verlangen, als auch Schadenersatz
in der jeweils nachweisbaren Höhe geltendzumachen.
4. Bei Annahmeverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, über
den Kaufgegenstand frei zu verfügen und an seiner Stelle einen gleichartigen
Kaufgegenstand zu liefern, was demzufolge eine neue Lieferfrist
von 8 Wochen, beginnend mit dem fruchtlosem Verstreichen der 10-tägigen
Abnahmefrist, nach sich zieht.
5. Bei Finanzierung des Kaufgegenstandes durch ein Kredit - oder
Leasinginstitut muß die Finanzierungszusage innerhalb einer Woche
ab Antragsstellung beim Verkäufer eingelangt sein, ansonsten der
Verkäufer über den Kaufgegenstand frei verfügen kann.
6. Die Punkte 4.3. - 4.5. finden ausdrücklich keine Anwendung, sollte
die Fa. "American Motors" als Käufer (Eintauschgeschäft)
auftreten.
5. Kaufpreis
1. Zahlungen des Käufers werden zuerst auf Nebenspesen, dann auf
Zinsen und zuletzt auf Kapital verrechnet.
2. Das Recht des Käufers, seine Kaufpreisschuld durch Aufrechnung
von Gegenforderungen aufzuheben, wird ausgeschlossen. Dies gilt
nicht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Verkäufers oder für
Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit
des Käufers stehen, die gerichtlich festgestellt oder die vom Verkäufer
anerkannt worden sind.
3. Der Betrag ist rein netto; eventueller Rabatt, Skonto sind bereits
berücksichtigt.
4. Der vereinbarte Kaufpreis erhöht sich im Fall von Steuer - und
Zollerhöhungen oder werksseitigen Preisänderungen um deren Ausmaß.
6. Gewährleistung
1. In allen Fällen der Gewährleistung kann sich der Verkäufer von
den Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf Preisminderung
dadurch befreien, daß er in angemessener Frist die mangelhafte Sache
gegen eine mängelfreie austauscht oder im Falle des Preisminderungsanspruches
in angemessener Frist in einer für den Käufer zumutbaren Weise eine
Ver- besserung durchführt oder das Fehlende nachträgt. Im Falle
der Wandlung und der dadurch bedingten Rückstellung des Kraftfahrzeuges
durch den Käufer hat dieser dem Verkäufer eine angemessene Abgeltung
für die Benützung zu leisten.
2. Gewährleistungsansprüche sind ausschließlich beim Verkäufer oder
dessen namhaft gemachten Vertragswerkstätte geltend zu machen und
sind an eine Dauer von 6 Monaten gebunden. Im übrigen gelten die
Bestimmungen des KSchG
7. Garantiebestimmungen
1. Bei Neufahrzeugen gelten die Garantie und die daraus resultierenden
Bestimmungen des jeweiligen Herstellers.
2. Sollte vom Hersteller, aus welchen Gründen immer, keine Garantie
erfolgen, so gewährt der Verkäufer im Rahmen seiner Garantiebestimmungen
(ein Jahr oder 50.000 km) Garantie, beginnend mit dem Kauf des Fahrzeuges
(lt. Kaufvertrag). Garantieansprüche sind ausschließlich bei einer
vom Verkäufer namhaft gemachten Vertragswerkstätte geltend zu machen.
8. Eigentumsvorbehalt
1. Für den Fall, daß der Kaufgegenstand vor vollständiger Bezahlung
des Kaufpreises an den Verkäufer ausgefolgt werden sollte, bleibt
er bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises samt
Nebenspesen im Eigentum des Verkäufers. Der Kaufgegenstand ist vom
Käufer auf seine Kosten gegen die in der Vollkaskoversicherung bezeichneten
Risken zu versichern. Im Falle der Fremdfinanzierung des Kaufgegenstandes
ist der Verkäufer berechtigt, seinen Eigentumsvorbehalt an ein Kredit
-oder Leasingunternehmen abzutreten.
2. Soweit von irgend jemand anderem auf den unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Kaufgegenstand gegriffen werden sollte, hat der Käufer
den Vorbehaltseigentümer sofort zu verständigen.
9. Betriebsvorschrift - Wartung - Service
Zur Erhaltung des Kaufgegenstandes und dessen Betriebsfähigkeit
und damit verbundenen eventuellen Garantieansprüchen ist die Einhaltung
der werksmäßig vorgesehenen Betriebsvorschrift sowie Wartung und
Servicearbeiten Voraussetzung. Bei US- Fahrzeugen kann der Tachometer
Meilenangaben und das Radio US- Frequenzen aufweisen.
Diese Liefer- und Verkaufsbedingungen wurden ausdrücklich zur Kenntnis
genommen!
1. Allgemeines
1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag - soweit
nicht die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes zur Anwendung
kommen - wird örtlich das sachlich zuständige Gericht am Firmensitz
des Verkäufers als zuständig vereinbart.
2. Der Verkäufer erklärt, daß er rechtmäßiger Eigentümer des Verkaufsgegenstandes
ist und in der Verfügungsberechtigung weder aus verwaltungsrechtlichen
noch aus privatrechtlichen Gründen beschränkt ist.
3. Der Käufer nimmt zur Kenntnis und bestätigt durch seine Unterschrift,
daß der Verkaufsgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
Eigentum des Verkäufers bleibt.
4. Dieser Auftrag ist ausnahmslos erst dann rechtsgültig, wenn er
von beiden Vertragspartnern ordnungsgemäß unterzeichnet ist, wobei
seitens der Fa. "American Motors" zur Rechtsgültigkeit
die Firmenstampiglie erforderlich ist.
5. Der Käufer bestätigt das Geschäft selbst angebahnt bzw. in den
Geschäftsräumlichkeiten des Verkäufers abgeschlossen zu haben.
6. Der Käufer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, daß lt umseitigen
Auftrag seinerseits eine verbindliche Abnahmeverpflichtung besteht.
7. Der vereinbarte Kaufpreis erhöht sich im Fall von Steuer - und
Zollerhöhungen oder werksseitigen Preisänderungen (bei Neuteilen)
um deren Ausmaß.
8. Offene Mängel sind sofort (max. 3 Tage) nach Erhalt der Ware
zu rügen.
2. Kaufpreis
1. Die Bezahlung des vollen Kaufpreises erfolgt bei Abholung durch
den Käufer in bar oder bei Zusendung mittels Nachnahmeauftrag.
2. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, daß die Überweisung
der lt Vereinbarung vorgesehenen Anzahlung einen integrierten Bestandteil
und Bedingung des Auftrages darstellt.
3. Das Recht des Käufers, seine Kaufpreisschuld durch Aufrechnung
von eventuellen Gegenforderungen aufzuheben, wird ausgeschlossen.
3. Lieferzeit
1. Die Lieferzeit beträgt grundsätzlich 4 Wochen (20 Arbeitstage)
bzw.je nach Vereinbarung.
2. Die Lieferzeit beginnt mit Erhalt des unterfertigten Lieferauftrages
bzw. mit Erhalt der vereinbarten Anzahlung.
3. Bei nicht termingerechter Lieferung seitens des Verkäufers ist
der Käufer berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen
vom Vertrag zurückzutreten.
4. Gewährleistung
1. In allen Fällen der Gewährleistung kann sich der Verkäufer von
den Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf Preisminderung
dadurch befreien, daß er in angemessener Frist die nachweislich
mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauscht.
2. Der Käufer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, daß bei Bestellungen
von Ersatzteilen an den Verkäufer keine wie immer gearteten Forderungen
gestellt werden können, wenn sich durch mangelnde bzw. falsche Angaben
seitens des Käufers die gelieferte Ware als unbrauchbar erweist.
3. Bei Gebrauchtteilen, die als solche deklariert sind und bereits
in Verwendung sind, kann keine Gewährleistung bzw. Garantie gewährt
werden.
4. Bei mechanischen und technischen Teilen, die durch unsachgemäßen
Einbau bzw. Betrieb unbrauchbar und/oder defekt werden, wird seitens
des Verkäufers jedwege Gewährleistung ausgeschlossen, wobei im Zweifelsfalls
der Nachweis des(r) ordnungsgemäßen Einbaus/Verwendung dem Käufer
obliegt.
Anmerkung: Diese Liefer - und Verkaufsbedingungen wurden
ausdrücklich zur Kenntnis genommen!
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